Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab: 01.03.2020 Version: Deutschland und Schweiz

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle durch die Schäuble GmbH Bad & Wellness (nachfolgend Schäuble genannt) angebotenen Waren und Dienstleistungen. Das Angebot richtet sich sowohl an natürliche als auch juristische Personen (nachfolgend «Kunde» genannt). Mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Schäuble akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. Es ist möglich, dass der Kunde beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung auf elektronischem Weg dazu aufgefordert wird, seine Zustimmung zu den AGB mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen. Schäuble behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende und auf der Unternehmenswebsite publizierte Version der AGB. Abweichungen und Ergänzungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Schäuble. Etwaige Geschäftsbedingungen von Kunden einschließlich Verkäufern und Käufern erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn Schäuble sich ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklärt, den Vertrag zu diesen Bedingungen auszuführen. In diesem Fall gelten die AGB der Schäuble, sofern und soweit sie in deren ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Abweichung nicht widersprechen.

2. Gegenstand

Schäuble betreibt Handel mit Apparaten, Möbeln und Baustoffen aller Art, insbesondere in den Be-reichen Sanitär und Bäder. Darüber hinaus erbringt Schäuble Dienstleistungen im Sinne der Ausführung aller weiteren Tätigkeiten irgendwelcher Art, die damit im Zusammenhang stehen, namentlich Sanierung und Neubau von Sanitäranlagen und Bäder. Die Waren und Dienstleistungen können über verschiedene Verkaufskanäle vertrieben werden. Dies können unter anderem Niederlassungen, eigene Websites oder durch Schäuble bereitgestellte Partnerwebsites oder Telefondienste sein.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

Preis-, Dienstleistungs- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Schäuble ist nicht verpflichtet, angebotene Artikel am Lager zu halten.
Die in Angeboten oder im sonstigen Kontakt mit Kunden gezeigten Abbildungen sowie sämtliche An-gaben zu den Produkten und Dienstleistungen dienen der Illustration und sind unverbindlich. Sind all-fällige indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, u.dgl.) in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so sind sie in den Preisangaben enthalten. Die Preise verstehen sich ab der Verkaufsstelle von Schäuble bzw. bei einer Direktlieferung durch den Lieferanten, ab dessen Lager. Allfällige zusätzliche Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, spezielle Maschinen, usw. sind in den Preisen nicht inbegriffen. Sie werden nach Aufwand verrechnet und in den Angeboten von Schäuble separat ausgewiesen. An die in Offerten aufgeführten Preise ist Schäuble längstens während eines Monats gebunden. Die in Auftragsbestätigungen genannten Preise sind verbindlich. Sollte es aus Gründen, die Schäuble nicht zu vertreten hat, ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bis zur Ausführung des Auftrages zu Preiserhöhungen kommen, ist Schäuble berechtigt, die geänderten (höheren) Preise dem Kunden zu verrechnen. Wünscht der Kunde den Inhalt eines bestätigten Auftrags zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

Die Zahlung des mit der Annahme der Offerte vereinbarten und in Rechnung gestellten Preises hat abzugsfrei und ausschließlich auf das von Schäuble angegebene Konto zu erfolgen. Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Schäuble ist berechtigt, die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Preises oder aber von Teilbeträgen zu verlangen. Die Zahlungsbedingungen werden bei der Auftragserteilung vereinbart. Rechnungen werden aufgrund von technischen Aufzeichnungen erstellt. Schäuble ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein solches angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 8 Tagen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6% zu bezahlen. Die Geltendmachung von höherem Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Verzug tritt auch ein, wenn der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Rechnung bestritten wird. Nach einer ersten kostenlosen Zahlungserinnerung wird dem Kunden pro Mahnung EUR 30 Mahngebühren in Rechnung gestellt. Schäuble kann im Verzugsfall jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür eine Mindestgebühr von EUR 150 zu bezahlen und diese dem beigezogenen Dritten für das Inkasso direkt zu entrichten. Über die Mindestgebühr hinaus sind vom Kunden individuelle Aufwände und Auslagen des Dritten zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Wenn Schäuble einen höheren Verzugsschaden geltend macht, gilt dieser als vom Kunden anerkannt. Der Kunde kann in diesem Fall nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder nicht in der von Schäuble geltend gemachten Höhe eingetreten ist.

4. Aufrechnungs- und Verrechnungsausschluss sowie Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Schäuble ist der Kunde nur berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Das Verrechnungsrecht ist ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Vertragsschluss

Allenfalls von Schäuble einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemachte Abbildungen, Angaben und Preise zu den Produkten und Dienstleistungen dienen der Illustration, sind unverbindlich und gelten lediglich als Einladung zur
Offertstellung durch den Kunden. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Schäuble an den Kunden zustande.

6. Lieferungen

6.1. Lieferfristen
Schäuble setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und unverbindlich. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und/oder auf Schadenersatz durch Schäuble. Der Beginn der von Schäuble angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich von Schäuble stehende Ereignisse entbinden Schäuble von der Erfüllung ab-geschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit.

Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens drei Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist Schäuble berechtigt, die sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten von Schäuble erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

6.2. Transport, Ablad, Nutzen- und Gefahrenübergang
Werden durch einen Kunden Waren bei Schäuble gekauft, werden diese Waren durch Schäuble selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Auftragsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Kosten für den Transport und den Ablad sowie sämtliche weiteren im Zusammenhang mit der Lieferung stehenden Auslagen von Schäuble werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Allfällige Transportschäden sind Schäuble durch den Kun-den innerhalb von 48 Stunden nach Ablad der Ware schriftlich mitzuteilen. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abladen auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

Schäuble und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig für alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträge. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Schäuble ist ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim schweizerischen Betreibungsamt oder in ein vergleichbares Register am Ort des Kunden auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen. Der Kunde ist verpflichtet, so-lange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden aus-reichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt wer-den, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde Schäuble unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein könnte. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Schäuble die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Schäuble entstandenen Ausfall solidarisch. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Schäuble verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Gewährleistung wegen Mängel

8.1. Definition des Mangels
Mangel ist jede Abweichung der Ware beziehungsweise einer Dienstleistung vom Vertrag. Der Mangel besteht entweder darin, dass eine vertraglich definierte Eigenschaft fehlt, oder es fehlt eine Eigenschaft, welche die Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch ausschließt, es sei denn, es liege unsachgemässe Behandlung oder Verwendung zugrunde. Die natürliche Abnützung oder übermäßige Beanspruchung stellt keinen Mangel dar. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Beschaffenheit der Ware oder Erbringung von Dienstleistungen stellen keinen Mangel dar, soweit sich die Abweichung im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen bewegt und die Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch nicht ausgeschlossen wird. Soweit die in den Pros-pekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen von Schäuble enthaltenen Angaben nicht von Schäuble ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, dienen sie lediglich der Illustration und sind unverbindlich. Die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

8.2. Mängelrüge
Die Beschaffenheit gelieferter Ware oder erbrachter Dienstleistungen ist unmittelbar nach Erhalt der Ware bzw. nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen. Beanstandungen (Mängelrüge) sind Schäuble spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen mitzuteilen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt dies als Genehmigung.

8.3. Nachbesserung und weitere Mängelrechte
Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Schäuble ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum von Schäuble über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (z.B. indirekte Schäden oder entgangener Gewinn), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur frist-gerechten Zahlung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Schäuble die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.4. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Datenschutz

9.1. Datenverarbeitung bei Vertragsabschluss
Für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung eines Vertrags sind folgende Daten erforderlich: Vorname, Nachname, Rechnungs- und Lieferanschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Bezahldaten, Telefonnummer. Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen damit einverstanden, dass die von ihm abgegebenen Daten zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erhoben, ge-speichert, genutzt und verarbeitet werden.

9.2 Identität, Bonität und Übermittlung an Auskunfteien
Soweit erforderlich überprüft Schäuble unter Hinzuziehung von Informationen von Dienstleistern die Identität des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen damit einverstanden, dass die von ihm abgegebenen Daten zum Zweck der Überprüfung von Identität und Bonität an kooperierende Auskunfteien übermittelt werden können.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Deutschland und Schweiz

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt oder beeinträchtigt. Die Bestimmung, die ungültig geworden ist, muss durch eine andere Bestimmung ersetzt werden, die die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich bewahrt. Gleiches gilt im Falle einer vertraglichen Lücke.

Gerichtsstand Schweiz
Erfüllungsort ist der Sitz von Schäuble. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, zu welchen der Ver-trag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anlass geben könnten, ist Laufenburg. Schäuble ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.

Gerichtsstand Deutschland
Erfüllungsort ist der Sitz von Schäuble. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, zu welchen der Ver-trag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anlass geben könnten, ist Bad Säckingen. Schäuble ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.

Der Vertrag und die AGB unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechlichen Bestimmungen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.